Mittwoch, 14. Dezember 2011

GAV Personalverleih

tritt per 01.01.2012 in Kraft

Der Bundesrat hat den GAV Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung und damit der GAV Personalverleih werden am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih – viele Vorteile für alle Beteiligten

Für die Temporärarbeitenden 
- Subventionierte Weiterbildung
- Bessere Altersvorsorge
- Besserer Krankentaggeld-Schutz
- Branchenspezifische Mindestlöhne

Für den Einsatzbetrieb
- Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen
- Qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten
- Einbezug bestehender Branchen-Regelungen
- Reputationsgewinn

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung