Hauptsitz Rapperswil
Untere Bahnhofstrasse 11
8640 Rapperswil
Tel.: 055 220 60 80
rapperswil@workmanagement.ch
Der Bundesrat hat den GAV Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung und damit der GAV Personalverleih werden am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih – viele Vorteile für alle Beteiligten
Für die Temporärarbeitenden
- Subventionierte Weiterbildung
- Bessere Altersvorsorge
- Besserer Krankentaggeld-Schutz
- Branchenspezifische Mindestlöhne
Für den Einsatzbetrieb
- Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen
- Qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten
- Einbezug bestehender Branchen-Regelungen
- Reputationsgewinn
Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung